Verwalter Desinteresse an dem Mietobjekt
Es gibt allerdings durchaus Gründe, warum ein Mieter ausnahmsweise mal deutlichere Worte gebrauchen kann. So reichte es einem Hausbewohner gründlich, als im Winter die Heizung ausfiel und die Verwaltung seiner Meinung nach nicht genügend unternahm, um den Missstand zu beseitigen. Er befestigte an der gemeinsamen Eingangstür ein Schreiben, in dem er dem Verwalter Desinteresse an dem Mietobjekt vorwarf. Der sah darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt und wandte sich an das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 53 S 25/04). Doch er bekam nicht Recht. In solch einer außergewöhnlichen Situation müsse es geduldet werden, auch mit der nötigen Deutlichkeit auf hausinterne Probleme hinzuweisen.
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