Renovieren muss sein

Mittwoch, Mai 13th, 2009

Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wirden ist (OLG Karlsruhe 9 RE Miet 2/91)

Tip: Die neue Bedarfsabhängigkeit

Mittwoch, Januar 28th, 2009

Das Neuverlegen von Teppichen oder Abschleifen von Fensterrahmen geht also weit über Schönheitsreparaturen hinaus und kann nicht verlangt werden.

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