Renovieren muss sein
Mittwoch, Mai 13th, 2009Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wirden ist (OLG Karlsruhe 9 RE Miet 2/91)
Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wirden ist (OLG Karlsruhe 9 RE Miet 2/91)
Das Neuverlegen von Teppichen oder Abschleifen von Fensterrahmen geht also weit über Schönheitsreparaturen hinaus und kann nicht verlangt werden.
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