Betriebskosten müssen im Rahmen bleiben
Dienstag, November 17th, 2009Ortsübliche Kosten sind maßgebend Vermieter dürfen Nebenkosten nur nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit abrechnen. Überhöhte Kosten muss der Mieter nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht Köln kürzlich entschieden. Mieter müssen zwar, sofern vertraglich vereinbart, die Betriebkosten für ihre Wohnung tragen. Sind jedoch einzelne Kostenpositionen deutlich höher, als ortsübliche Vergleichskosten, so kann der Mieter die Zahlung [...]