zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage
Mittwoch, November 24th, 2010zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip.
Pauschaler Abzug bei Hauswartkosten ist nicht zulässig!
Die Hauswartskosten müssen differenziert nach umlagefähigen Hauswartstätigkeiten und nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgeschlüsselt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Weiter traf er Entscheidungen zur Frage der Berechnung der Stromkosten für die Heizungsanlage und darüber, ob eine Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip erlaubt ist.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter und Vermieter um Nachzahlungen aus verschiedenen Betriebskostenabrechnungen.