Balkon und soziale Härte bei Modernisierung
Donnerstag, Oktober 7th, 2010Geringfügige Verzögerungen gegenüber der Terminplanung gemäß der Modernisierungsankündigung oder Überschreitungen der voraussichtlich angesetzten Dauer der Modernisierungsarbeiten sind nach den Umständen des Einzelfalles unbeachtlich (hier: Arbeitsbeendigung erst nach Gewährung des Wohnungszutritts). Der Anbau von Balkonen stellt keinen allgemein üblichen Zustand von Wohnungen in Berlin her. Die Mieterhöhung nach Modernisierung ist für den Mieter unzumutbar, wenn sie [...]