Mieterhöhung bis zur Vergleichsmieteobergrenze zulässig

Donnerstag, Dezember 2nd, 2010

Bei Mieterhöhungen darf der Vermieter keine Miete verlangen, die höher als die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Bei einer Preisspanne darf der Vermieter allerdings die Obergrenze wählen. Vermieter können nicht nach Gutdünken die Miete erhöhen. Zum einen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um insgesamt maximal 20 Prozent steigen. Zum anderen darf die Miete nach einer [...]

Mietspiegel einer Nachbarstadt rechtfertigen Mieterhöhung

Samstag, November 6th, 2010

Ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB, der von den örtlichen Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt und von der Gemeinde anerkannt wurde, stellt im Mieterhöhungsprozess ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. BGH Aktenzeichen: VIII ZR 99/09

Hamburg

Mittwoch, Februar 24th, 2010

Mit dem Hamburger Mietenspiegel erhalten Sie eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für rund 520.000 Wohnungen in Hamburg. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger informieren sich bei Wohnungssuche und anderen Mietangelegenheiten heute über das Internet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bietet daher einen bürgerfreundlichen Online-Mietenspiegel an. Mit dem Online-Mietenspiegel will Hamburg die Abfrage für die Nutzer noch einfacher [...]

Berlin

Mittwoch, Februar 24th, 2010

Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die vom Hamburger Institut GEWOS GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen [...]

BGH erleichtert Mieterhöhungen für Vermieter – Mietspiegel muss nicht beigefügt werden

Montag, März 30th, 2009

(dmb) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist problematisch. Sie schafft Rechtsunsicherheit und erschwert bzw. verhindert Transparenz“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 74/08). Der BGH hatte entschieden, dass der Vermieter den örtlichen Mietspiegel seinem Mieterhöhungsverlangen nicht beifügen musste, weil der im Kundencenter des Vermieters eingesehen [...]

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