10-Prozent-Grenze gilt auch für Einfamilienhaus
Sonntag, Februar 28th, 2010Auch bei einem Einfamilienhaus mit Garten ist eine Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 Prozent nach unten ein Mangel, der den Mieter zur Minderung berechtigt. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Ein Mieter hatte eine Doppelhaushälfte mit Garten angemietet. Laut Mietvertrag soll die Wohnfläche ca. 145 m² [...]