Zur Rückzahlung der Mietkaution steht dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Prüfung zu
Freitag, November 5th, 2010Zur Rückzahlung Ihrer Mietkaution steht dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Prüfung zu, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat. Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, darf er einen Sicherheitseinbehalt in Höhe der zu erwartenden Kosten vornehmen. Auch dieser muss banküblich verzinst werden. Behält er das Geld unberechtigt zurück, kann man Verzugszinsen fordern. Für die [...]