es zieht
Freitag, Juli 2nd, 2010Ein „Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik“ vorliegt, wenn – ausweislich eines Sachverständigengutachtens – „Zugerscheinungen“ in einer Neubauwohnung auftreten. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Zug zu „Behaglichkeitsverlusten“ führe – und es außerdem feststehe, dass gegen DIN-Normen verstoßen wurde. Hier wurde eine mangelhafte Wärmedämmung festgestellt und „Dampfbremsfolienbauteile“ fehlten. (LG Berlin, Aktenzeichen: 28 O 227/07)