Trittschallschutz muss den zum Erbauungszeitpunkt geltenden DIN-Normen entsprechen
Dienstag, Mai 25th, 2010Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, dann weist eine Altbauwohnung in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zurzeit der Erbauung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der [...]