Sonderkündigungsrecht bei verweigerter Untermiete

Samstag, März 19th, 2011

OLG Celle Beschluss vom 05. März 2003 Az.: 2 W 15/03 Rechtsnorm: § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB

Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. besteht nicht, wenn der Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung auf eine Anfrage des Mieters versagt hat, in der der Mieter lediglich ohne Benennung einer konkreten Person erklärt hat, einen Untermieter suchen zu wollen, der in den gemieteten Räumen irgendein öffentlich-rechtlich zulässiges Gewerbe betreiben wolle.

Keine falsche Sparsamkeit

Samstag, November 20th, 2010

Mieter sind verpflichtet, die Wohnung im Winter zumindest mäßig zu heizen, da sonst Schäden entstehen können. Nichtheizer riskieren die Kündigung. Mieter, die sich beharrlich weigern, im Winter ihre Wohnung zu beheizen, riskieren die Kündigung des Mietverhältnisses. Denn bei einer komplett unbeheizten Wohnung bestehe die Gefahr von Frost- oder Schimmelschäden, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de [...]

Verwalter Desinteresse an dem Mietobjekt

Montag, Juni 14th, 2010

Es gibt allerdings durchaus Gründe, warum ein Mieter ausnahmsweise mal deutlichere Worte gebrauchen kann. So reichte es einem Hausbewohner gründlich, als im Winter die Heizung ausfiel und die Verwaltung seiner Meinung nach nicht genügend unternahm, um den Missstand zu beseitigen. Er befestigte an der gemeinsamen Eingangstür ein Schreiben, in dem er dem Verwalter Desinteresse an [...]

erhebliche Vertrauensstörung Kündigung

Sonntag, Mai 30th, 2010

Die Beleidigung muss sich übrigens nicht immer gegen den Vermieter selbst richten, um schlimme Folgen zu haben. So vergriff sich in Nordbayern ein Mieter nach einem Streit um Nebenkosten gegenüber dem Lebensgefährten der Vermieterin im Ton. Kurz danach flatterte eine fristlose Kündigung in seinen Briefkasten. Das Landgericht Coburg (Aktenzeichen 32 S 65/04) befand, es handle [...]

Beleidigung via SMS

Sonntag, Mai 30th, 2010

Mit der neuen Technik halten die Beleidiger durchaus Schritt. So hatte es die Berliner Justiz mit einem Mieter zu tun, der seinen Vermieter via SMS, also Textbotschaften am Handy, heftig beschimpfte. Unter anderem hieß es darin „dumme Kuh“ und „Arschloch“. Nachdem die SMS eindeutig dem Absender zuzuordnen war, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S [...]

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