Defektes Klo
Samstag, Juni 26th, 2010Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat entscheiden, dass eine defekte Toilette (hier ging es um einen Sprung in der Keramik) vom Vermieter zu reparieren ist. Denn der Vermieter sei grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung – und somit auch die darin bei Einzug befindlichen Gegenstände – in einem einwandfreien Zustand zu halten. Dass er für den Schaden nichts könne, [...]