Tip: Kann ich meinem Vermieter vorgeben, wie viel Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig bezahlt werden?
Samstag, Februar 21st, 2009Laut neuer Heizkostenverordnung sind Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen, wenn mindestens zwei Mieter von einer Heizanlage versorgt werden. Allerdings steht es im Ermessen des Vermieters zu entscheiden, ob 50 oder 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent würden dann nach einem festen Maßstab, normalerweise nach der Wohnfläche, aufgeteilt. Der Mieter [...]