Heizungsablesung

Mittwoch, April 15th, 2009

Ein verhinderter Mieter muss auch für Ersatztermin nicht zahlen. Nach der Heizkostenverordnung muss der Mieter nur die Ablesung von Heizungs– bzw. Warmwasserzählern dulden. Eine Kostenübernahme durch den Mieter ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Das Landgericht München wies in einem Urteil darauf hin, dass auch dann, wenn der Mieter beim ersten Ablesetermin verhindert ist, kein Anspruch [...]

Tip: Mieter muss über Ergebnis der Heizungsablesung informiert werden

Samstag, Februar 21st, 2009

Mieter können von ihrem Vermieter das Ergebnis der Heizungsablesung einfordern. Nach der geänderten Heizkostenverordnung müsse der Vermieter die Ablesedaten in der Regel innerhalb eines Monats mitteilen, betonen die Rechtsexperten des Mietervereins zu Hamburg. Damit werde der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Ablesefirmen nach der Jahresablesung keinen Beleg mehr ausstellten. Allerdings bleibe es für den Mieter [...]

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