Heizungsablesung
Mittwoch, April 15th, 2009Ein verhinderter Mieter muss auch für Ersatztermin nicht zahlen. Nach der Heizkostenverordnung muss der Mieter nur die Ablesung von Heizungs– bzw. Warmwasserzählern dulden. Eine Kostenübernahme durch den Mieter ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Das Landgericht München wies in einem Urteil darauf hin, dass auch dann, wenn der Mieter beim ersten Ablesetermin verhindert ist, kein Anspruch [...]