Vermieter muss Kosten erstatten Falsche Eigenbedarfskündigung
Freitag, November 13th, 2009Wenn der Mieter aufgrund einer Eigenbedarfskündigung ausziehen muss, obwohl der Eigenbedarf gar nicht gegeben ist, kann er gegenüber dem Vermieter entstehende Kosten geltend machen. Dazu zählen nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken (AZ: 13 B S 281/93) die Kosten für Zeitungsinserate, die Ausgaben für den Umzug, etwaige Renovierungskosten in der neuen Wohnung sowie die Mietdifferenz zwischen alter und neuer Wohnung.