Vermieter muss Kosten erstatten Falsche Eigenbedarfskündigung

Freitag, November 13th, 2009

Wenn der Mieter aufgrund einer Eigenbedarfskündigung ausziehen muss, obwohl der Eigenbedarf gar nicht gegeben ist, kann er gegenüber dem Vermieter entstehende Kosten geltend machen. Dazu zählen nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken (AZ: 13 B S 281/93) die Kosten für Zeitungsinserate, die Ausgaben für den Umzug, etwaige Renovierungskosten in der neuen Wohnung sowie die Mietdifferenz zwischen alter und neuer Wohnung.

Kündigung wegen Eigenbedarf nicht immer rechtens

Sonntag, März 22nd, 2009

Mietkündigungen wegen Eigenbedarf haben schon so manchen Bewohner auf die Palme gebracht. Doch nicht immer ist die Kündigung rechtens. Gerade dann nicht, wenn der Vermieter schon bei Anmietung Eigenbedarf absehen kann.

Beim Hausverkauf gelten Rechte aus Mietvertrag weiter

Sonntag, März 22nd, 2009

Wird ein Mietshaus oder eine vermietete Wohnung verkauft, hat der neue Vermieter keine speziellen Kündigungsrechte. Er kann sich für eine Kündigung nur auf einen der gesetzlichen Gründe stützen können, wie der Deutsche Mieterbund (Berlin) erläutert; etwa auf Eigenbedarf. Auch müssen je nach Wohndauer gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden. Werden Häuser in Eigentumswohnungen umgewandelt, gelten zugunsten der [...]

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