§ 572 BGB Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung

Donnerstag, Oktober 28th, 2010

Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung (1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen. (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.

Mietvertrag gilt weiterhin

Mittwoch, September 23rd, 2009

Unter Eigentumswohnung im Sinne dieser Erläuterung sind Wohnungen gemeint, die in einem bisherigen Mietshaus an einzelne Eigentümer verkauft worden sind, oder Häuser deren Wohnungen von Anfang an an einzelne Eigentümer verkauft wurden. Solche Wohnungen können natürlich vermietet werden und der Mieter hat dann an den Eigentümer seiner Wohnung Miete zu zahlen.

Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters BGB § 537

Mittwoch, Februar 11th, 2009

(1) 1Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. 2Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. (2) Solange der [...]

Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels BGB § 536d

Mittwoch, Februar 11th, 2009

Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den BGB § 536c

Mittwoch, Februar 11th, 2009

(1) 1Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. (2) 1Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist [...]

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