Zur Abrechnung des Wasserverbrauches dürfen Vermieter auch die Werte von ungeeichten Wasserzählern benutzen
Freitag, November 19th, 2010Die Abrechnung der Betriebskosten gibt alle Jahre wieder Anlass zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Oftmals sind die Abrechnungen schlicht falsch, weil dem Mieter nicht umlagefähige Kosten aufgebürdet werden, in vielen Fällen wird die Richtigkeit der gemessenen Werte – beispielsweise beim Wasserverbrauch – angezweifelt. Nicht selten landen solche Streitigkeiten dann vor Gericht. Im verhandelten Fall [...]