Mieterhöhung bei falsch angegebener Fläche im Mietvertrag – 10%-Grenze
Sonntag, September 20th, 2009Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Abweichungen der tatsächlichen Mietfläche gegenüber der Angabe in dem Mietvertrag nur dann Konsequenzen, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt. Dann kann der Mieter die in der Vergangenheit zu viel bezahlte Miete bzw. Betriebskosten („Nebenkosten“) anteilig zurück fordern und für die Zukunft die Miete – entsprechend der Flächenabweichung [...]