Ruhestörung
August 20th, 2010Wesentlich häufiger als etwa Mietschulden oder Nebenkostenabrechnungen beschäftigt die deutschen Gerichte aber das Thema Hausfrieden. Wird dieser von einer Mietpartei gestört, etwa durch Beleidigungen und Bedrohungen, so droht ein abruptes Vertragsende. Eine fristlose Kündigung billigte etwa das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 410/04): Der Vermieter hatte vom Mieter eine SMS mit Schimpfwörtern wie “dumme Kuh” erhalten.
Auch heftige Schimpftiraden gegen andere Hausbewohner können – ohne weitere Abmahnung – zur rechtkräftigen Kündigung der Mietwohnung führen, wie das Landgericht Coburg entschied (Az.: 32 S 85/08).
Wer in einem Mietshaus nachts überlaut Musik hört, und damit andere Mieter stört, riskiert ebenfalls eine fristlose Kündigung der Mietwohnung. Im konkreten Fall hörte ein Mieter wiederholt nachts in Disco-Lautstärke Musik und ließ sich auch durch eine Abmahnung davon nicht abbringen. Da sich die Beschwerden der anderen Bewohner des Hauses häuften, kündigte ihm der Vermieter schließlich fristlos. Zu Recht, befand das Amtsgericht Coburg (Az.: 11 C 977/07), bestätigt vom Landgericht Coburg (Az.: 32 S 1/08).