Miete und Nebenkosten: Keine Frage offen

Stellen Sie sicher, dass Sie beim Thema Miete und Nebenkosten nicht den Kürzeren ziehen! Hier erfahren Sie mit welchen Tricks Vermieter arbeiten und wie Sie sich dagegen wehren können. Alle Ihre Fragen werden kompetent und leicht verständlich geklärt.

INHALTE – Was tun bei Mieterhöhung? – Stimmt die Nebenkostenabrechnung? Wie kann man sich bei Fehlern wehren? – Was muss der Vermieter bei Kündigung beachten, was gilt für den Mieter? – Wann kann man die Miete mindern? – Mit welchen Tricks arbeiten manche Vermieter?

Über den Autor
Dr. Matthias Nöllke ist Autor und Referent, u.a. für den Bayerischen Rundfunk und für zahlreiche Unternehmen.

Prolog. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 4: “DIE ABRECHNUNG DER NEBENKOSTEN” (S. 96-97)

IST MEINE ABRECHNUNG FORMAL IN ORDNUNG?

Entrichten Sie für die Nebenkosten eine Vorauszahlung, muss
der Vermieter darüber jährlich abrechnen. So bestimmt es das
Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB). Einige Vermieter geben sich jedoch
keine besondere Mühe. Nach Schätzungen des Deutschen
Mieterbundes ist jede dritte Abrechnung fehlerhaft. Besonders
wichtig ist es, die formalen Anforderungen zu kennen. Denn
unterläuft Ihrem Vermieter hier ein Fehler, können Sie die Abrechnung
postwendend an ihn zurückschicken.
DER ABRECHNUNGS-CHECK
Die wichtigste Anforderung an die Abrechnung: Sie muss nachprüfbar
und nachvollziehbar sein. So haben es Bundesgerichtshof
und Bundesverfassungsgericht festgelegt (BGH, WuM
1982, S. 207; BVerfG, WuM 1994, S. 140). Eine unübersichtliche
Abrechnung, bei der keiner weiß, was die Zahlen, die da
stehen, überhaupt zu bedeuten haben, müssen Sie nicht akzeptieren.
Weiterhin sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:
- Richtet sich die Abrechnung an alle Mieter?
- Ist der Abrechnungszeitraum angegeben und auf den Tag genau eingegrenzt? Sonst wissen Sie gar nicht, ob bestimmte Kosten noch in den Abrechnungszeitraum fallen oder nicht.
- Sind die Gesamtkosten für das Haus oder die Wohnanlage genannt? (Bei den Positionen, bei denen sich die Kosten nur auf Ihre Wohnung beziehen, sind die Gesamtkosten natürlich irrelevant und müssen nicht genannt werden)
- Ist bei jeder Nebenkostenart der Verteilerschlüssel ersichtlich?
- Ist bei jeder Nebenkostenart Ihr Anteil aufgeführt?
- Werden alle Ihre Nebenkosten zu einem Ergebnis zusammengezählt?
- Sind die Vorauszahlungen genannt, die Sie für den betreffenden Abrechnungszeitraum geleistet haben?
- Können Sie erkennen, welche Nachzahlung Sie zu leisten haben bzw. welche Erstattung Sie bekommen?
- Weist Sie der Vermieter darauf hin, dass Sie bei Bedarf die Belege bei ihm einsehen können?

Ist nur eine dieser Anforderung nicht erfüllt, ist die gesamte Abrechnung fehlerhaft und damit unwirksam.

IHR ANTEIL AN DEN NEBENKOSTEN MUSS MIT IHREN VORAUSZAHLUNGEN VERRECHNET WERDEN
Manche Vermieter stellen die gesamten Nebenkosten, die für
das Haus angefallen sind, den Vorauszahlungen gegenüber. Sie
ziehen die Gesamtnebenkosten von den Vorauszahlungen aller
Mieter ab. Das Ergebnis (Zahlung oder Erstattung) wird dann
unter den Mietern gemäß ihrem Anteil an der gesamten Wohnfläche
verteilt. Dieses Verfahren ist unzulässig und ungerecht.
Es bestraft diejenigen, die am meisten vorausgezahlt haben. Es
muss immer Ihr persönlicher Anteil an den Nebenkosten mit
Ihren eigenen Vorauszahlungen verrechnet werden.

Siehe auch:

  1. Vermieter müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Nebenkosten einer Mietwohnung abrechnen
  2. Kündigung nach jahrelang geminderter Miete
  3. Nebenkosten darauf müssen Sie achten
  4. Tip: Erhöht denn auch eine leer stehende Wohnung meine Nebenkosten?
  5. Tip: Ich leiste regelmäßige Vorauszahlungen, habe aber keine Nebenkostenabrechnung bekommen.
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