Kündigung wegen Eigenbedarf auch für Nichten und Neffen

Gute Nachrichten für Vermieter: Der BGH hat entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf auch dann möglich ist, wenn die Nichte bzw. der Neffe die Wohnung künftig nutzt. Bislang war eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur dann möglich, wenn es sich dabei um Eltern, Geschwister oder Kinder des Vermieters handelte. Durch dieses Urteil zur Eigenbedarfskündigung stärkt der BGH Vermietern den Rücken.

Siehe auch:

  1. Eigenbedarf auch für Neffen und Nichten
  2. Kündigung wegen Eigenbedarf nicht immer rechtens
  3. Mieter nicht immer zu Kündigung berechtigt
  4. BGH erlaubt Kündigung für Au-pair-Mädchen
  5. Eigenbedarfskündigung auch bei langer Mietdauer rechtens
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