Eigenbedarfskündigung auch bei langer Mietdauer rechtens

Selbst wenn ein Mietvertrag über lange Jahre Bestand hat, sind Mieter nicht vor einer Kündigung geschützt, wenn der Vermieter sich auf Eigenbedarf stützt. Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil unter dem Az 2-11 S 110/11 eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters auch dann zugelassen, wenn der Mietvertrag schon über 40 Jahre bestand. Weder die lange Mietzeit noch das hohe Alter des Mieters stellten eine besondere Härte dar, die eine Kündigung des Vermieters ohne weiteres unzulässig machten. In dem der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter einem 84 Jahre alten Mieter , der seit 40 Jahren in der Wohnung lebt, wegen Eigenbedarfs gekündigt.

Siehe auch:

  1. Eigenbedarf auch für Neffen und Nichten
  2. Kündigung wegen Eigenbedarf auch für Nichten und Neffen
  3. Kündigung wegen Eigenbedarf nicht immer rechtens
  4. Eigenbedarfskündigung
  5. Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei beabsichtigter Wohnungsumwandlung
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