Mietrückstand
Montag, August 23rd, 2010Mit Säumnissen bei der monatlichen Mietzahlungen ist nicht zu spaßen, denn ein Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter, eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Denn fristlos kündigen können beide Vertragsparteien “aus wichtigem Grund” dann, wenn die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Dazu reicht es, dass der Mieter zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug [...]