Fettbrand muss keine grobe Fahrlässigkeit sein
Freitag, August 19th, 2011Wird erhitztes Fett in einem Topf nicht ständig beaufsichtigt und löst einen Brand aus, gilt dies nicht automatisch als grob fahrlässig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: VI ZR 196/10).