Kategorie Kündigung

Separate Garage darf unabhängig von der Wohnung gekündigt werden

Dienstag, Januar 3rd, 2012

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine angemietete Garage kein Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages ist und damit unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann.

Unberechtigtes Betreten stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar

Sonntag, Januar 1st, 2012

Vermieter darf vermietete Wohnung nicht heimlich mit eigenem Schlüssel betreten Unberechtigtes Betreten stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar Mieter kann fristlos kündigen Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Wohnung eines Mieters zu betreten, ohne dies zuvor anzukündigen. Der Mietvertrag kann in diesem Fall seitens des Mieters fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Landgericht Berlin Die Mieterin [...]

Modernisierungsankündigung

Freitag, November 4th, 2011

Mit einem Grundsatzurteil zur Modernisierungsankündigung stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Vermieter.

Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

Samstag, Oktober 29th, 2011

Der Bundesgerichtshof hat am 01. Juni 2011 eine Entscheidung zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung getroffen und dabei entschieden, dass die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierende Pflichtverletzung darstellt, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertigt.

Voraussetzungen der Befreiung von der Mietzahlungspflicht nach unberechtigter Kündigung

Sonntag, August 14th, 2011

OLG Celle Urteil vom 29. Januar 2003 Az.: 2 U 150/02 Rechtsnorm: § 552 BGB a.F.
1. Um von der Mietzahlungspflicht nach einer unberechtigten fristlosen Kündigung frei zu werden, reicht es nicht aus, den Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter und einem Nachmieter darzulegen und zu beweisen.

2. Die fortgesetzte Mietzahlungspflicht aus § 552 Satz 1 BGB a. F. entfällt nur dann, wenn auch dargelegt und bewiesen wird, dass tatsächlich eine Gebrauchsüberlassung an den Nachmieter erfolgt ist oder von diesem Mietzinszahlungen geleistet worden sind.