SG Berlin zur Übernahme von Doppelmieten und Mietkaution
Sonntag, Mai 1st, 2011Das Sozialgericht Berlin – 37 AS 29504/07 – hat entschieden dass ein Arbeitslosengeld II Empfänger der den Antrag auf Übernahme der Kaution und der Doppelmiete erst nach Abschluss des neuen Mietvertrages gestellt hat trotzdem einen Anspruch auf Kostenübernahme haben kann. Es kann weder der Regelung des § 22 SGB II noch dem allgemeinen Grundsatz zur [...]