Abstellen von Gegenständen im Hausflur
Mittwoch, Dezember 15th, 2010Die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer gebietet es nicht, dass eine weit verbreitete und nachvollziehbare Verhaltensweise, wie es das Abstellen von Schuhen im Flur ist, unterbunden werden muss, damit mögliche, entfernte Gefahren abgewendet würden. Auszüge aus dem Sachverhalt: In der Versammlung vom 14. 3. 1985 haben die Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage folgenden Beschluss gefasst: „Es wird beschlossen, keine [...]