Vermieter können Ausstellung einer Mietschulden-Freiheitsbescheinigung verweigern

Juli 21st, 2010

Mit Urteil vom 30. September 2009 (Az: VIII ZR 238/08) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest, dass seitens der Mieter gegenüber ihrem (ehemaligen) Vermieter kein Anspruch auf Erteilung einer Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, die eine Quittung für geleistete Mietzahlungen übersteigt, besteht.

Zur Begründung nannte das Gericht den Umstand, dass der Vermieter mit der Ausstellung einer solchen Bescheinigung die eigene Rechtsposition gefährde, da das Schriftstück als eine Ausgleichsquittung, beziehungsweise ein negatives Schuldanerkenntnis interpretiert werden könne.

Geklagt hatten die ehemaligen Bewohner einer Mietwohnung der beklagten Vermieterin. Ihnen wurde im Rahmen der Mieterselbstauskunft vom neuen Vermieter eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung abverlangt. Zwar war die Beklagte bereit, Quittungen über erhaltene Mietzahlungen auszustellen, weitergehende Bescheinigungen, noch ausstehende Nebenkosten und die einbehaltene Kautionszahlung betreffend, verweigerte sie jedoch.

Vor Gericht scheiterten die Kläger mit ihrer Forderung in allen Instanzen. Sowohl das Amtsgericht (AG) Dippoldiswalde als auch das Landgericht (LG) Dresden, wiesen mit ihren Urteilen vom 10. Januar 2008 (Az: 2 C 0686/07) und 29. Juli 2008 (Az: 4 S 97/08) die Klage zurück. Zuletzt sprach der BGH das abschließende Urteil in diesem Streitfall.

Mieter, die während ihrer Wohnungssuche zur Vorlage einer Mietschulden-Freiheitsbescheinigung aufgefordert werden, können nun darauf verweisen, dass ihr ehemaliger Vermieter diese mit Hinweis auf das BGH-Urteil möglicherweise verweigern werde.

Grundsteuer unberechtigt

Juli 12th, 2010

Rechnet ein Vermieter mehrere Jahre lang unberechtigt die Grundsteuer mit seinen Mietern ab, so genügt es nicht, wenn diese zweimal dagegen angehen, weil die Position nicht im Mietvertrag enthalten sei (und sie deshalb jeweils die Rechnung gekürzt haben). Werden die Grundsteuern erneut in Rechnung gestellt, so darf nicht wiederum gekürzt werden, ohne den Vermieter auf den Fehler hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof sprach dem Vermieter die geforderte Zahlung zu. (AZ: VIII ZR 185/09)büs

Eigentümergemeinschaft muss Vermietung an Feriengäste hinnehmen

Juli 2nd, 2010

Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2010 geht hervor, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste rechtens ist (Az.: V ZR 72/09).

Im vor dem BGH verhandelten Fall entschied eine Eigentümerversammlung mit der Mehrheit ihrer Stimmen, die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Gäste zu untersagen. Einer der Wohnungseigentümer wollte sich damit jedoch nicht anfreunden, weil er die zwei in seinem Eigentum stehenden Wohnungen in erster Linie an Berlinbesucher und Geschäftsreisende vermietete.

Die Richter am BGH kamen zu der Überzeugung, dass das Vorgehen der Eigentümerversammlung nicht mit der Rechtsordnung vereinbar ist. Der Urteilsbegründung zufolge sei ein derartiges Verbot lediglich bei einem einstimmigen Beschluss der Eigentümer möglich oder wenn ein entsprechender Passus in der Teilungserklärung stünde.

es zieht

Juli 2nd, 2010

Ein „Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik“ vorliegt, wenn – ausweislich eines Sachverständigengutachtens – „Zugerscheinungen“ in einer Neubauwohnung auftreten. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Zug zu „Behaglichkeitsverlusten“ führe – und es außerdem feststehe, dass gegen DIN-Normen verstoßen wurde. Hier wurde eine mangelhafte Wärmedämmung festgestellt und „Dampfbremsfolienbauteile“ fehlten. (LG Berlin, Aktenzeichen: 28 O 227/07)

Recht auf ausreichende Stromversorgung

Juni 26th, 2010

Einem am 10.02.2010 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Elektrizität, die den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (zum Beispiel Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht (Az.: VIII ZR 343/08).

Im konkreten Fall hatte ein Mieter die Mietzahlungen unter Anderem wegen zu schwacher Stromversorgung der Wohnung gemindert. Dagegen klagte die Vermieterin und forderte sowohl die Erstattung der zurückbehaltenen Miete als auch den Auszug des Mieters.

Der BGH urteilte zugunsten des Mieters. Eine unter dem Mindeststandard liegende Stromversorgung sei nur dann vertragsgemäß, wenn eine eindeutige Vereinbarung darüber getroffen wurde. Hieran fehle es im zu entscheidenden Fall, womit die Kürzung der Miete als gerechtfertigt anzusehen ist.

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