Was gilt bezüglich der Kündigung

Januar 14th, 2012

Die Auslegung der zwischen den Parteien eines Formular-Mietvertrages getroffenen mietvertraglichen Regelungen wird mit Rücksicht auf den abstrakt generellen Charakter Allgemeiner Geschäftsbedingungen von dem Grundsatz objektiver Auslegung bestimmt. Danach sind die durch die Parteien vereinbarten Regelungen, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsmieters, einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird. Werden in der Vertragsurkunde und in Anlagen, die Bestandteile dieses Vertrages sind, widersprüchliche Regelungen getroffen, ohne dass eine Konfliktregelung existiert, so ist die Schriftform des § 566 S. 1 BGB a.F. nicht gewahrt, da nicht alle wesentlichen Regelungen des Vertrages schriftlich festgelegt worden sind. Die unterbliebene Wahrung der Schriftform nach § 566 S. 1 BGB a.F. hat zur Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Eine Kündigung kann dann unter Einhaltung der in § 580 a Abs. 2 BGB normierten Frist erfolgen.

OLG Naumburg, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen 9 U 213/10

Wohnungsübergabeprotokoll – Wikipedia

Januar 12th, 2012

Wohnungsübergabeprotokoll

Wohnungsübergabeprotokoll

Januar 12th, 2012

Zu Beginn und am Ende eines Mietvertrages sollten Vermieter und Mieter ein Wohnungsübergabeprotokoll / Wohnungsübernahmeprotokoll anfertigen, um den Zustand der Wohnung bei Einzug / Auszug festzuhalten und somit spätere Streitigkeiten (z.B. über Kaution oder Schadenbehebung) auszuschließen. In einem Übergabeprotokoll sollte der Zustand eines jeden Zimmers festgehalten werden, z.B. dahingehend, ob Schönheitsreparaturen und Renovierungen korrekt durchgeführt wurden oder ob der entsprechende Raum der Wohnung Mängel aufweist.

Tipp: Um spätere Streitigkeiten mit dem Vermieter einzudämmen, sollten Sie als Mieter bei vorliegenden Mängeln Fotos anfertigen, am besten mit Ablichtung einer Tageszeitung als Datumsnachweis.

Der Vordruck zur Wohnungsübergabe steht im PDF-Format bereit. Drucken Sie sich am besten zwei Exemplare (für Mieter und Vermieter) aus.

 

Eigenbedarfskündigung auch bei langer Mietdauer rechtens

Januar 9th, 2012

Selbst wenn ein Mietvertrag über lange Jahre Bestand hat, sind Mieter nicht vor einer Kündigung geschützt, wenn der Vermieter sich auf Eigenbedarf stützt. Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil unter dem Az 2-11 S 110/11 eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters auch dann zugelassen, wenn der Mietvertrag schon über 40 Jahre bestand. Weder die lange Mietzeit noch das hohe Alter des Mieters stellten eine besondere Härte dar, die eine Kündigung des Vermieters ohne weiteres unzulässig machten. In dem der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter einem 84 Jahre alten Mieter , der seit 40 Jahren in der Wohnung lebt, wegen Eigenbedarfs gekündigt.

Referentenentwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz

Januar 7th, 2012

Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum
und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln.

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